SMI





© 2004 SMI
info@medi-info.ch

Powered by Easy-Site ®

Ein Professor vor Gericht (8.April 2011)

In Berlin gibt es einen Rechtsanwalt, der verdient sein Geld damit, dass er die Zeit mit Surfen im Internet verbringt. In Basel gibt es einen Professor, der nicht mehr als Chefarzt arbeitet, der aber immer noch genügend Geld besitzt, damit er einem Rechtsanwalt in Berlin fürs Surfen bezahlen kann. Denn der besagte Rechtsanwalt hat uns erneut geschrieben, und angekündigt, wenn wir nicht innerhalb von drei (!) Arbeitstagen einen unter der Adresse http://medi-info.ch/d/data/data_55.pdf gespeicherten Artikel entfernen, er seinem Mandanten empfiehlt unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn der Artikel verletze das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten. Aus diesem Grund, so der besagte Rechtsanwalt weiter, sei der Artikel der Baseler (!) Zeitung bereits gelöscht.

Gelöscht war am 8. April 2011 der besagte Artikel im Archiv der BaZ nicht. Gelöscht war zu diesem Zeitpunkt jedoch, wie auf dieser Seite beschrieben, auf unserer Webseite der besagte Artikel. Jedenfalls haben wir die entsprechenden Schritte eingeleitet, indem wir auf dem öffentlich zugänglichen Bereich unserer Webseite die entsprechenden Links gelöscht haben. Was wir uns jedoch noch nicht bewusst waren ist die Tatsache, dass der Artikel via Google auf unserer Webseite immer noch gefunden werden kann. Dank dem surfenden Rechtsanwalt wissen wir nun, dass eben gelöscht nicht immer gelöscht sein muss. Zumindest nicht in der Welt des Internet.
Was wir auch nicht wissen, ist warum uns der besagte Rechtsanwalt nicht in einem freundlicheren Ton mitteilen kann, dass der Artikel immer noch zugänglich ist. Dazu muss man nämlich nicht immer mit Drohungen operieren, sondern man kann auch das Gespräch suchen. Auch ist die Rechtslage wahrscheinlich nicht so einfach, wie dies der Rechtanwalt gerne sieht. Immerhin hat die nächste Instanz die Verurteilung der Vorinstanz noch nicht aufgehoben. Das bedeutet: Holzgreve ist wohl noch nicht verurteilt, aber auch noch nicht freigesprochen!

Eigentlich könnten wir hier unsere Bemerkung beenden. Das wir uns dennoch die Mühe machen, an dieser Stelle so viele Zeilen zu verwenden, liegt am Verhalten des Professors. Warum wendet er so viel Geld und Energie auf, um im Internet sein Ansehen zu korrigieren, obwohl er in erster Instanz verurteilt wurde und das Urteil der nächsten Instanz noch ausstehend ist?

Aber auch die Bemühungen des Rechtsanwaltes geben zum Denken Anlass. Der Rechtsanwalt erachtet den Artikel in der Basler Zeitung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Er gewichtet dieses Recht höher als das Bedürfnis der Bevölkerung nach Information. Dabei vergisst der Rechtsanwalt, dass der Grund der Anklage nicht einfach nur ein persönliches Versagen war, sondern eine generelle Fragestellung betrifft. Denn für Patienten wie auch für Ärzte ist es von Bedeutung zu erfahren, dass die Verwendung eines Medikamentes off label problematisch sein kann und eventuell zu einem juristischer „Nachwehe“ führen kann.

Folgt man der Logik des Professors, nämlich negative Meldungen sind mit Hilfe eines Rechtsanwalts aus dem Internet zu entfernen, dann kann man das ja noch verstehen. Folgt man der Logik des Rechtsanwalts, negative Meldungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu betrachten, dann wird das jedoch zum Problem. Denn die öffentliche Medienberichterstattung wird behindert.

Wohl dürften die Medien dann weiter über die Entdeckung eines neuen Wirkstoffs berichten, die Meldung eines Verdachts einer unerwünschten Wirkung müsste jedoch unterbleiben. Denn zum Zeitpunkt der Verdachtsäusserung ist die unerwünschte Wirkung nie bewiesen. Dem Patienten würde somit die Möglichkeit vorenthalten, sich über allfällige Risiken rechtzeitig zu informieren. Man würde bewusst die Patienten gefährden.

zurück

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 08. April 2011