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Off label use von Krebsmedikamente

Ein Medikament wird im Normalfall von der Krankenversicherung bezahlt, wenn es in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit gelistet ist und das Medikament in der von der nationalen Zulassungsbehörde Swissmedic zugelassen Indikation verwendet wird. Im Ausnahmefall darf die Krankenversicherung auch ein Medikament vergüten, wenn die offizielle Indikation fehlt (Off label use). In einer Studie der Krebsliga Schweiz wurde nun untersucht, wie solche Ausnahmefälle in der Praxis gehandhabt werden und welche Verbesserungen dringend sind.

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