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Streit um Medikamentenbewertung auch in Deutschland

Rückschlag für Novartis: Nicht nur in der Schweiz beschäftigt Novartis mit seinen Medikamentenpreisen die Behörden. Auch in Deutschland werden Medikamentenpreis genauer betrachtet. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat zum Beispiel die Klage des Pharmariesen gegen die Nutzenbewertung zweier Diabetesmittel abgewiesen. Jetzt muss der Hersteller beweisen, dass die Wirkstoffe ihren Preis auch wert sind.

Lange Zeit hatten Pharmahersteller in Deutschland bei der Festsetzung der Preise für Arzneimittel freie Hand - ganz gleich, wie gut oder schlecht die Medikamente wirken. Das seit 2011 gültige Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Amnog) macht es den Konzernen inzwischen jedoch immer schwerer: Jüngst hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass neben neuen Wirkstoffen auch einige Alt-Medikamente einer Nutzenbewertung unterzogen werden müssen. Fällt diese schlecht aus, könnten die Medikamente deutlich billiger werden.

Novartis hatte Klage gegen die G-BA-Prüfung eingereicht - ist jetzt aber damit vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg gescheitert. Das Gericht wies die Klage ab, wonach Novartis die Nutzenbewertung für Diabetes-Medikamente, die bereits auf dem Markt sind, stoppen wollte.

Dem Urteil zufolge können Pharmafirmen zwar gegen die daraus folgenden Preissenkungen juristisch vorgehen. Das Ergebnis der Medikamentenprüfung seitens des G-BA sei jedoch unanfechtbar. Doch just diese Bewertung ist Basis für die Preisverhandlungen zwischen den Herstellern und den Krankenkassen.

Quelle: / Artikel Spiegel Online

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