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Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck

Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass Arzneimittel, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen, mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Dreieck gekennzeichnet sein müssen.

Im Begleittext werden Patienten und Angehörige der Heilberufe aufgefordert, Nebenwirkungen über die nationalen Meldesysteme mitzuteilen. Die spezielle Kennzeichnung wurde von Fachleuten bereits seit längerer Zeit gefordert. Sie ist einwichtiges Hilfsmittel, die Risiken neuer Wirkstoffe, die sichin den Zulassungsstudien nicht gezeigt haben, schneller zu erkennen.

Für die Schweiz gilt die neue Regelung (noch) nicht.

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